Scoring: Werden Sie bereits vor Vertragsschluß aktiv und lassen Sie sich die Bonität Ihrer Kunden auf standardisiertem Wege berechnen. Sie können Zahlungsausfälle bereits im Vorwege vermeiden, indem Sie nur bonitätsstarken Kunden entsprechende Zahlungsmöglichkeiten, z.B. Lastschrift oder Kauf auf Rechnung, anbieten.
Vorgerichtliches Inkasso: Wir mahnen auf jedem möglichen Kontaktweg, z.B. per Brief, Telefon, Fax, SMS, E-Mail. Anzahl und Art der Mahnläufe planen wir in Absprache mit Ihnen. Durch unsere Erfahrung können wir Ihnen hier ein individuelles wirkungsvolles Konzept vorlegen.
Auskünfte: Durch Online-Abfragen, z.B. bei Schuldnerverzeichnissen, Einwohnermeldeämtern, Geo-Datenbanken und anderen Datenquellen verifizieren und ergänzen wir vorhandene Daten.
Bundesweite Schuldnerbesuche: In Spezialfällen ist ein Schuldnerbesuch unumgänglich. Dabei können Einwände ausgeräumt, Vergleiche geschlossen und Zahlungsvereinbarungen ausgehandelt werden. Das persönliche Gepräch ist manchmal nicht zu ersetzen.
Vor-Ort-Ermittlungen: Ein Außendienst führt auf Wunsch spezielle Ermittlungen "vor Ort" durch. Manchmal läßt sich der Wohnsitz vom Schreibtisch aus nicht zweifelsfrei herausfinden. Oder Standort und Beschaffenheit Ihrer Leasinggüter soll ermittelt werden.
Strafanzeigen / Insolvenzverfahren: Liegen Hinweise auf strafbares Verhalten Ihres Schuldners (z.B. Eingehungsbetrug) vor oder ermitteln wir einen Insolvenzgrund beim Schuldner, wird der Fall von uns sauber und rechtssicher dokumentiert. Wir geben diesen Fall dann an unsere Vertragsanwälte ab, die Ihnen eine Handlungsempfehlung zukommen lassen. Dies kann beispielsweiese die Erstattung einer Strafanzeige sein. Selbstverständlich überlassen wir Ihnen dazu unsere Dokumentation. Die jeweiligen Sachbearbeiter stehen als Zeugen zur Verfügung.
Auskunfteien: Schützen Sie sich und andere Vertragspartner, indem Sie zahlungsunwillige Schuldner unbestrittener oder rechtskräftiger Forderungen mit einem Negativmerkmal an Auskunfteien melden. Wir können den Zugang zu Auskunfteien, die von Mobilfunkanbietern, Banken etc. genutzt werden, vermitteln. Es gelten strenge Regularien - wir beraten Sie gern.
Gerichtliches Mahnverfahren: Wir vertreten Sie in standardisierten Mahnverfahren durch Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid im automatisierten Verfahren.
Streitiges Verfahren: Über Vertragsanwälte übernehmen wir auch das streitige Verfahren. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht auch noch einen externen Anwalt beauftragen, Ihre Daten bleiben in unserem Hause. Sie sparen Zeit und erlangen so schnell ein Urteil.
Zwangsvollstreckung: Die Zwangsvollstreckung betreiben wir mit allem Elan. Unsere Sachbearbeiter kennen die aktuellste Rechtsprechung und nehmen die zweckmäßigsten Maßnahmen vor - ob Lohn- oder Kontenpfändung, ob ein Drittschuldner verklagt werden muß oder eine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden muß.
Langzeitüberwachung: Mit der Erlangung eines rechtskräftigen Titels ist unsere Arbeit nicht beendet. Ist der Schuldner momentan nicht zahlungsfähig, so können wir Ihre Forderungen auch langfristig überwachen. Wir treffen dann regelmäßig bis zum Ende der Verjährung die entsprechenden Maßnahmen. Sie werden erstaunt sein, wie effektiv die konsequente Verfolgung über Jahre hinweg sein kann!